Zwischen Staatsräson und ordre public international: Völkerrechtliche Vorgaben für das „öffentliche Interesse“

Wann:
11. März 2009 um 19:30 – 21:00
2009-03-11T19:30:00+01:00
2009-03-11T21:00:00+01:00
Wo:
Maison 44
Steinenring 44
4051 Basel
Schweiz

Menschenrechte können aus Erwägungen des öffentlichen Interesses oder des Gemeinwohls eingeschränkt oder gar suspendiert werden. Auch völkerrechtliche Menschenrechtsinstrumente enthalten ordre public-Klauseln. Öffentliche Interessen wie z.B. der Schutz der Moral, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung werden dort als legitime Rechtfertigungen für staatliche Eingriffe in Menschenrechte erwähnt.
In einem historischen Rückblick zeigt der Vortrag, wie sich Menschenrechtsschranken von Instrumenten der Staatsräson zu Instrumenten eines ordre public international gewandelt haben. Im Hinblick auf neuere Entwicklungen des Völkerrechts wird auch nach den möglichen Gefahren eines solchen ordre public international gefragt.

Simone Peter, lic. iur., lic. phil., Historikerin und Juristin, arbeitet als Assistentin am Lehrstuhl für Völker- und Staatsrecht. Ihre Dissertation zum Thema „Public Interest and Common Good in International Law“ steht kurz vor dem Abschluss.