Die Rechte von Kindern in der Stammzelltransplantation

Vortrag am 17. April 2021 von Prof. Dr. Christoph Rehmann-Sutter, Prof. für Theorie und Ethik der Biowissenschaften an der Universität zu Lübeck, Studium der Molekularbiologie am Biozentrum der Universität Basel, Studium der Philosophie und Soziologie, von 2001-2008 Präsident der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin.

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Online-Befragung betreffend unsere Veranstaltungen

Dank einem guten Rücklauf zu unserer Umfrage haben wir nützliche Erkenntnisse gewinnen können, wie wir aktuell und pro futuro mit dem Thema Präsenzveranstaltungen und digitalen Formaten umgehen können. Wir dürfen feststellen, dass

  • erhebliches Interesse an den Themen von bzw. zu „Mensch im Recht“ besteht,
  • die Online-Teilnahme an Veranstaltungen in Zeiten, wie wir sie jetzt durchleben, auf gute Akzeptanz stösst bzw. gegenüber einer Präsenzveranstaltung bevorzugt wird,
  • die Motivation zur Teilnahme in erster Linie durch die Referate und Referierenden geschaffen wird und diese klar im Vordergrund stehen,
  • das Schaffen der Gelegenheit zum Austausch über das Gehörte mit den Referierenden und den anderen Teilnehmenden und zur sozialen Interaktion sehr geschätzt wird,
  • bei entsprechenden Voraussetzungen Präsenzveranstaltungen gegenüber Online-Formaten deutlich der Vorzug gegeben wird,
  • die zusätzliche Bereitstellung der Referate in Bild und Ton und damit verbundene Möglichkeit zur Teilnahme auch bei Ortsabwesenheit oder aus anderen Gründen begrüsst wird.

Der Vorstand nimmt die gewonnenen Erkenntnisse als Ermutigung zur Weiterarbeit und wird ein Konzept zum Umgang mit den durch die digitalen Technologien gegebenen Möglichkeiten beraten. Auch werden wir uns Gedanken zu den uns vorgeschlagenen Themen machen. Wir bedanken uns sehr herzlich für die Teilnahme an unserer Umfrage und Ihr Interesse. Gerne bleiben wir mit Ihnen im Kontakt.

Nadine Zurkinden, Präsidentin

Ehrverletzung oder Gesellschaftskritik?

Von Tucholskys «Soldaten sind Mörder» zum päpstlichen Vergleich Abtreibung «ist so, als würde man einen Auftragsmörder mieten»  

Von Nadine Zurkinden/Denise Buser  

Der drastische Vergleich des Papstes von Abtreibung und Auftragsmord wurde in der in- und ausländischen Presse aufgegriffen und vielfach kritisiert. Auch wenn die «Tathandlung» nicht in der Schweiz erfolgte , soll hier der Frage einer strafrechtlichen Ehrverletzung nachgegangen werden. Stand bei der Aussage die Kritik am gesellschaftlichen Umfeld, das schwangere Frauen zu wenig unterstützt, im Vordergrund? Kann man die Frauen als Kollektiv beleidigen?  

mehr unter: https://sui-generis.ch/article/view/sg.94