3. Basler Menschenrechtssymposion
Macht, Recht & Natur
Obwohl für die Sozialwissenschaften naturgemäss Begriffe wie „Macht“ oder „Herrschaft“ zur Charakterisierung und Analyse sozialer Beziehung dienen, scheinen diese Begriff doch in interessanten Hinsichten auch auf Mensch-Natur Beziehungen anwendbar zu sein. Insofern Menschen ihr Handeln in der Natur nicht an funktionale Restriktionen, wie z.B. die Tragfähigkeit natürlicher Systeme anpassen, entsteht dadurch das Risiko, dass solche Mensch-Natur Beziehungen ihr Objekt, und damit die Möglichkeit solcher Beziehungen überhaupt, dauerhaft beschädigen. In solchen Fällen stossen menschliche Gemeinschaften in der Regel an die Grenzen ihrer Naturbemächtigung: wenn nämlich die Dysfunktion von Mensch-Natur Beziehungen einerseits Konsequenzen hat für gegenwärtige menschliche Lebensbedingungen und andererseits künftige menschliche Handlungsoptionen dauerhaft verändert oder einschränkt.
Die fortgesetzte Ausübung von Macht kann sich tief greifend sowohl auf soziale als auch Mensch-Natur Beziehungen auswirken Die Regulierung von Mensch-Natur Beziehungen kann ihrerseits mit Hilfe von Macht- oder Herrschaftskonzeptionen beschrieben oder analysiert werden. Recht, im Sinne kodifizierter legaler Normen, ist dabei nur eine Dimension solcher Regulierung. Forderungen oder Diskurse in Bezug auf das heute nicht anerkannte oder sanktionierbare „Recht“ aller gegenwärtigen oder künftigen Menschen auf die Funktionalität der Ökosysteme, in denen sie leben, weist auf die tiefe kulturelle Dimension von Fragen nach Mensch-Natur Beziehungen hin. Die Wissenschaften können sich nicht darauf beschränken, Wissen über die Eigenschaften, oder die Funktionalität und Dysfunktionalität von Ökosystemen zu produzieren – zumal gerade letzteres Wissen ohnehin eine Bewertung natürlicher Systeme darstellt, die in der Regel ihre eigenen normativen Referenzen verschleiert. Vielmehr sind Nachhaltigkeitsfragen als kulturelle Fragen ernst zu nehmen. Das heisst, dass alle Imperative zum Umwelt- oder Artenschutz nur einen eng begrenzten Wirkungsradius werden entfalten können, solange die Motivation zum Schutz natürlicher, ebenso wie sozialer oder ökonomischer Ressourcen nicht als kultureller Faktor zum Gegenstand der Analyse gemacht wird. Offensichtlich haben hier besonders die Sozial- und Geisteswissenschaften eine hohe Bringschuld in der Forschung und in öffentlichen Diskursen.
Das 3. Basler Menschenrechtssymposion wurde in Kooperation mit dem universitären Programm MGU (Mensch, Gesellschaft, Umwelt) konzipiert und durchgeführt. Es baute auf verschiedenen Modulen auf:
- Im Rahmen der MGU Ringvorlesung im Wintersemester 2004/05 referierten an der Universität Basel WissenschaftlerInnen aus verschiedenen Disziplinen über das Spannungsfeld „Macht, Recht und Natur“.
>>> Programm - Am 20. Januar 2006 fand in der Universität Basel eine interdisziplinäre Forschungstagung für den wissenschaftlichen Nachwuchs mit Vorträgen, Seminaren und Podiumsdiskussion statt. Informationen hierzu finden Sie auch hier.
>>> Details, Programm und Teilnehmerliste