Verein

Was bezweckt die Forschungsgemeinschaft Mensch-im-Recht?

Die 1997 von Denise Buser, Barbara Werner und Felix Hafner als Verein gegründete Forschungsgemeinschaft Mensch-im-Recht hat die theoretische und praxisbezogene Auseinandersetzung mit der Thematik Mensch, Recht und Gerechtigkeit zum Zweck. Im Zentrum steht dabei der Mensch mit seinen vielfältigen, universellen Querverbindungen zum Gegenüber, zu seinem Umfeld und zur Natur.

Wie arbeitet die Forschungsgemeinschaft Mensch-im-Recht?

Mensch-im-Recht versteht sich als offene Plattform für Ideen, die sich mit einem ethischen Grundsätzen verpflichteten Menschenbild vereinbaren lassen. Die Arbeit der Forschungsgemeinschaft erfolgt interdisziplinär, unter Einbezug des universitären Mittelbaus und unter Berücksichtigung neuerer didaktischer Konzepte. Sie dient insbesondere dem Bau einer Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis.

Die Forschungsgemeinschaft Mensch-im-Recht nimmt Aufträge von privater und öffentlicher Seite entgegen, führt Projekte durch und organisiert Vorträge, Kurse sowie das Basler Menschenrechtssymposion. Sie veröffentlicht Aufsätze und Referate im Internet und pflegt eine eigene Publikationsreihe beim Verlag Helbing & Lichtenhahn. Der Vorstand pflegt Kontakte zu universitären Institutionen und Hochschulen und setzt sich für die Förderung und Vernetzung des akademischen Mittelbaus ein.

Was sind die Schwerpunkte der Forschungsgemeinschaft Mensch-im-Recht?

  • Recht & Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit
  • Recht & Gesellschaft, Gleichstellungsfragen, Integration
  • Recht & Religion, nichtstaatliche Organisationen (NGOs), Politik
  • Recht & Menschlichkeit, Macht, Natur, Zeit