Menschenrechtsschutz im Netz

Vortrag am 19. Mai 2021 von Carla Bergianti und Raphael Riedo,
Gerichtsschreiberin und Gerichtsschreiber, Bezirksgericht Horgen

Eine ausführliche schriftliche Betrachtung finden Sie in dieser Publikation der Referierenden:

Muss/darf der Staat, wenn er soziale Medien nutzt, Verhaltensregeln aufstellen und Personen blockieren oder ihre Kommentare löschen, wenn sie sich nicht daran halten? Der Präsident der USA hat beispielsweise unliebsame Follower auf seinem Twitter account blockiert. Laut amerikanischen Gerichten verletzte das die Meinungsfreiheit der blockierten Personen, da Donald Trump den Twitter account nicht als Privatperson, sondern als Präsident der USA nutzte. Ähnliche Fragen stellen sich auch in der Schweiz. Denn auch hier nutzen Behörden Social Media und blockieren zum Teil Follower bzw. löschen ihre Kommentare.

Moderation: Dr. Nadine Zurkinden

(Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Menschenrechte, wo es weh tut“)